UL Verbot, Bundesgricht rügt BAZL
Bundesgericht rügt rechtswidrige Praxis des BAZL
05. Dezember 2013
Das seit vielen Jahren bestehende faktische Verbot von Ultraleichtflugzeugen mit einer Tragflächenbelastung von 20 kg/m2 und mehr ist rechtswidrig. Dies hält das Bundesgericht in seinem Urteil vom 13. November fest.
Siehe auch Medienmitteilund des Aero-Club der Schweiz