Die Aufsicht über den Bau und Unterhalt von Eigenbauluftfahrtzeugen wurde vom BAZL (Bundesamt für Zivilluftfahrt) an die EAS übertragen. In einer Vereinbarung, zwischen BAZL und EAS, basierend auf der VLL (Verordnung über die Luftüchtigkeit von Luftfahrzeugen) sind die Details geregelt.